Einmalzahlung aus Vermögensanspruch

  • hallo zusammen.
    vielleicht kann mir jemand bei diesem Problem weiter helfen.
    Die Partei hat in erster Instanz ratenfreie PKH. In zweiter Instanz wird PKH mit Raten angeordnet. Im Rahmen des Vergleiches in der zweiten Instanz wird zu Gunsten der PKH - Partei die Zahlung eines Betrages i.H.v. ca. 45.000,00 EUR an diese vereinbart. Ein Zahlungstermin wurde nicht vereinbart; also eigentl. sofort fällig, (oder?). Die Partei trägt nun vor, dass sie zwar den Vermögensanspruch hat, aber frühestens mit einer Zahlung zum 30.06.2011 zu rechnen ist. Kann ich jetzt trotzdem

    1.) für die 1. Instanz mit sofortiger Fälligkeit Einmalzahlung der Kosten anordnen? Schließlich hat sie ja einen fälligen Zahlungsanspruch.
    oder müsste ich die Fälligkeit der Einmalzahlung auf den 1.7.2011 anordnen?

    2.) für die 2. Instanz die Ratenzahlung ab allen ab dem 1.7.2011 fällig werdenden Raten einstellen und sodann die Zahlung des Restbetrages als Einmalbetrag anordnen?

    Ich bin mir nicht sicher, ob das gesetzlich zulässig ist. Danke für Hilfe.

  • Grundsätzlich kannst du wohl anordnen, wobei Schmerzensgeld wohl nicht herangezogen werden darf.

    Und der Betrag ist mangels Fälligkeitsbestimmung sofort fällig.

    Allerdings lege ich das nach hinten, da es nicht nur auf das Bestehen des Anspruchs, sonder auch auf den Zufluss ankommt, und wenn mir nachgewiesen wird, dass erst später gezahlt wird.

  • Auf jeden Fall werde ich die Partei darauf hinweisen, dass sie unverzüglich die erfolgte Zahlung anzuzeigen hat und dann das Vermögen einzusetzen ist...nicht dass sie es sonst noch für andere eigene Interessen ausgibt.
    Danke für die Meinungen

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