Vergütung für eigenes Büropersonal

  • Der Insolvenzverwalter, der das eigene Büropersonal einsetzt, um für ein bestimmtes Insolvenzverfahren eine besondere Aufgabe mit zu erledigen, kann die Bürokosten nicht in Höhe der fiktiven Vergütung eines Außenstehenden als Auslagen gegen die Staatskasse geltend machen. Das gilt selbst dann, wenn das Insolvenzgericht die Kosten des Verfahrens gestundet und der Verwalter Masseunzulänglichkeit angezeigt hat, die dem Personal übertragene Aufgabe der Erfüllung hoheitlich auferlegter Pflichten dient und der Verwalter statt dessen auch einen außenstehenden Dritten mit der Erledigung der Aufgabe hätte beauftragen dürfen.

    BGH, Beschluss vom 13. Juli 2006 - IX ZB 198/05

    (auch Rpfleger 06, 620)

  • Schon wieder der 13.07.06, was der BGH an diesem Tage alles machte kommt erst so nach und nach ans Tageslicht.

    Auf jeden Fall interessant, auf welche Ideen die Verwalter so manchmal kommen.


  • Auf jeden Fall interessant, auf welche Ideen die Verwalter so manchmal kommen.



    ..naja, für die Erstellung der Steuererklärungnen bekommt man die Kosten als Auslagen erstattet. Der Fehler war wohl dass man es selbst gemacht und die Insolvenzgeldbescheinigungen von eigenen Mitarbeitern bearbeitet hat.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Ich denke, das bei gestundeten Verfahren auch der Verwalter angehalten werden kann, kostengünstig zu verfahren. Ich halte den zu Grunde liegenden Antrag für einen Versuchsballon, "mal schauen, was sich noch aus der Staatskasse bezahlen lässt". So sieht es zumindest aus.
    Wobei mir natürlich der gesamte Sachverhalt unbekannt ist

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!