Hallo zusammen,
hier die Eckdaten:
- PKH-Antrag: 29.10.2009
- PKH-Bewilligung: 16.12.2009
- Eröffnung Inso-Verfahren: 12.01.2010
so und nun beantragt der PKH-Anwalt seine Vergütung - kann bzw. darf ich diese nun noch auszahlen und danach zur Tabelle anmelden, oder muss der RA diese selber zur Tabelle anmelden?
PKH und InsoEröffnung
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weaz7 -
2. März 2011 um 09:34
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auszahlen, der Anwalt hat den Anspruch doch originär erworben
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Ja und zur Tabelle anmelden, oder?
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Spontan aus dem Bauch heraus:
nur bei Raten PKH und selbst dabei gibbet glaube ich die unterschieglichsten Erlasse, wie man vorzugehen hat.Wir (LAG Bezirk) müssen zB. den BR beteiligen.
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Sofern PKH ohne Raten PKH-Vergütung und GK beim Treuhänder anmelden.
Sofern mit Raten wirds sehr unterschiedlich gehandhabt und alles irgendwie vertretbar.
Meiner Meinung nach wäre es korrekt die Raten einzustellen und den Rest zur Tabelle anzumelden. So auch glaub ich im Münchener Kommentar vertreten.
Unser BZR sagt Raten weiterlaufen lassen, da ja theoretisch aus insolvenzfreier Masse geleistet werden könne. -
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Das Fernrohr führt ins Nirvana.
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Stimmt, ging aber am Anfang. Bei Suchen mal Insolvenzverfahren im Forum PKH eingeben, da gibt es genug Threads.
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