Zweitschuldnerhaftung

  • Mit der Zweitschuldnerhaftung hab ich immer meine Probleme, aber hier besonders: Laut Kostenentscheidung trägt die Kosten die Antragsgegnerin (keine VKH), Antragsteller hat VKH ohne Raten. Antragsgegnerin zahlt nicht und LJK fragt nach Zweitschuldner an. der hat ja VKH ohne Raten, das wird der LJK auch so mitgeteilt. jetzt kommt ein Schreiben vom Antragsteller: er möchte auf die VKH verzichten und die angefallenen Kosten tragen. Neue Infos zu seinem Einkommen und Vermögen sind nicht vorgetragen. Er möchte nur die Kosten in Raten zu 100,00 EUR zahlen. Ordne ich jetzt einfach Ratenzahlung an, auf seinen ausdrücklichen Wunsch ohne mir Einkünfte nachweisen zu lassen? welche Kosten ziehe ich denn nun von ihm ein als Zweitschuldner (nur Gerichtskosten und Anwaltsvergütung § 49 RVG, oder auch weitere Vergütung)?
    Irgendwie weiß ich nicht weiter

  • Wenn der Astreller freiwillig zahlen möchte, kann er das jederzeit tun. 100,00 EUR klingen ja nicht schlecht, Wenn er mit dieser Ratenhöhe sämtliche Kosten tilgt, würde ich nicht weiter nachfragen sondern wie gewünscht anordnen.
    Anzusetzen sind die PKH-Vergütung + weitere Vergütung (soweit beantragt) seines eigenen RA sowie die Gerichtskosten als Zweitschuldner.
    Die weitere Vergütung wird dann nach erfolgter Zahlung an den RA ausgezahlt, hinsichtlich der Gerichtskosten kann der Asteller einen KfB erwirken.

  • muss ich denn da zunächst noch mal um Erklärung über seine wirtschaftlichen Verhältnisse bitten? vielleicht hat er ja auch Vermögen erworben und müsste grdsl. alles als Einmalbetrag zahlen.

  • Wenn die RZ mit 100,- EUR ausreicht, würde ich nicht weiter nachfragen. Den Mehraufwand mache ich mir nicht.

    Einige wollen auch bezahlen (obwohl die Vss nicht vorliegen), weil sie dann nicht mehr an das Verfahren erinnert werden oder damit abschliessen wollen (gerade bei Scheidungsverfahren kommt das ab und an vor).

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