PKH Berechnung bei Rente

  • Bin mir nicht sicher wohin mit meiner Frage ob hier oder zur Zwangsvollstreckungs"abteilung"...aber ich versuch es mal hier:

    In einer M-Sache wird PKH unter Beiordnung beantragt. Mit stellt sich nun eine Frage hinsichtlich der Berechnungsweise:

    Die Antragstellerin gibt an 872,47 € Rente zu bekommen, monatlich 348,90 € Miete zu zahlen und 423,00 € auf dem Konto zu haben. Diese Angaben sind auch alle nachgewiesen.

    Wenn ich dies nun der Berechnung zugrunde lege bleibt ein anrechenbares Einkommen von 128,57 € und es wäre somit eine Rate von 45,00 € zu zahlen (laut PKH-fix).

    Kann ich Abzüge bzgl. Kranken- und Pflegeversicherung machen oder geht das nicht, weil die bereits vom ursprünglichen Rentenbetrag abzogen worden sind und somit quasi nicht mehr von der Antragstellerin bezahlt werden müssen? So würde ich das sehen..nur sehen das wohl auch einige anders...und nun weiß ich nicht wirklich weiter..

  • Also eigentlich weist der Rentenbescheid sowohl die Brutto- als auch Nettozahlung auf.

    Da musst du die Nettozahlung nehmen. GGf. helfen Kontoauszüge weiter: Da ergibt sich ja die tatsächliche Überweisung.

  • Okay...so habe ich das auch gemacht und von dieser Nettozahlung kann ich ja dann nichts weiter abziehen...

    Na dann wird das wohl nur was mit ner Ratenzahlungsanordnung..

  • Wenn 45,00 € Monatsraten bei PKH in der ZV angeordnet werden soll würde ich mir ggfs. mal § 115 Abs. 4 ZPO anschauen...

    Könnte gut sein, dass der einschlägig ist- insbesondere wenn man eine Beiordnung ohnehin nicht für notwendig hält ;)

    Gruß
    rezk

  • Ja darüber hab ich auch schon nachgedacht....die vier Monatsbeiträge wären ja 180,00 € und die Anwältin macht für ihre Tätigleit bzgl. der Vollstreckungshandlung 38,56 € an Kosten geltend...dann müsst ich nur wissen was der Gerichtsvollzieher nehmen würde...mal gucken..

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!