Einigungsgebühr in Kindschaftssachen

  • ...mal wieder Einigungsgebühr.
    Durch den PV der Oma des betroffenen Kindes wird ein Antrag auf Anordnung der Vormundschaft und Einsetzung der Oma als Vormund nach Entzug der elterlichen Sorge der Kindesmutter gestellt.
    Im Verfahren meldet sich auch der Kindesvater und beantragt, selbst das Sorgerecht übertragen zu bekommen.
    Im Ergebnis der mündlichen Verhandlung wird der Oma nach 1630 BGB die Sorge übertragen, nachdem die sorgeberechtigte Kindesmutter dem zugestimmt hat. Ist jetzt eine Einigungsgebühr für den Anwalt der Oma entstanden nach Nr. 1003 Abs. 2 VV RVG?

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