Ich habe hier zwei Verfahren (und noch ein paar andere):
In beiden wurde dem Kläger nun PKH mit Raten bewilligt.
Nun beantragt er unter Vorlage eines ALG-II-Bescheides die Einstellung der Ratenzahlung in einem Verfahren.
Klar, die soll er auch haben, aber was mache ich in dem anderen Verfahren ? Nix, weil es ist ja nix beantragt und gucken was passiert ? Und wenn er nicht zahlt aufheben ? Ich weiss ja, dass er nicht zahlen kann ?
Oder auch einstellen, weil er nicht in der Lage ist zu zahlen und den ganzen Mahnungskram sparen ? Kommt ja eh nix bei rum. Aber beantragt hat er das nicht. Auslegen ?
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