Ich habe hier eine etwas eigentümliche Sache:
Einem Mandanten ist Raten-PKH bewilligt worden. Er hat die Raten nicht gezahlt, weil er angibt, einen Insolvenzantrag stellen zu wollen. Durch die Zahlung der PKH-Raten würde er andere Gläubiger benachteiligen. Was sagt Ihr zu dieser Argumentation?
Raten-PKH und beabsichtigter Insolvenzantrag
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hexchen -
10. März 2011 um 16:45
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Solange keine Insolvenz eröffnet ist, hat er zu zahlen. Mir ist klar, dass viele Schuldnerberatungsstellen bei einem beabsichtigten Inso-Antrag sagen: jetzt brauchst du nicht mehr zu zahlen, aber es gibt ja auch die Ansicht, dass man trotz Insolvenz die Rate aus dem unpfändbaren Betrag entrichten kann. Im Grunde ist es sogar am praktischsten, wenn er nicht zahlt. Dann kann man ohne Probleme die PKH aufheben und anschließend zur Tabelle anmelden.
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Die Argumentation zieht weder vor dem Insolvenzverfahren, noch im laufenden Insolvenzverfahren, noch in der Wohlverhaltensperiode.
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Wie erklär ich es dem Mandanten, dass seine Argumentation Blödsinn ist?
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Wie will er denn die Gläubiger benachteiligen, wenn er noch gar nicht im Insolvenzverfahren ist?
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Wie erklär ich es dem Mandanten, dass seine Argumentation Blödsinn ist?
Selbst wenn er einen Antrag stellt, heißt das ja noch nicht, dass das Verfahren auch eröffnet wird (okay, große Ausnahmen, vor allem bei natürlichen Personen).
Vielleicht stellt aber auch der Schuldnerberater fest, dass es so schlecht noch gar nicht aussieht und findet eine anderweitige Lösung. Vielleicht wird aber auch der außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan angenommen. Vielleicht wird nach Scheitern des außergerichtlichen Verfahrens der Antrag nicht rechtzeitig gestellt.... Es gibt da soviele Vielleichts. Allein die Absicht reicht da nicht.
Und solange er aus seinem Unpfändbaren zahlt, gibt´s eh keine Gläubigerbenachteiligung.
Rainer, schmeiß ma Aktenzeichen rüber.
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Und solange er aus seinem Unpfändbaren zahlt, gibt´s eh keine Gläubigerbenachteiligung.
Rainer, schmeiß ma Aktenzeichen rüber.
Gibt es doch nur für das laufende Verfahren oder die WVP. -
Würde mir reichen.
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BGH, IX ZB 93/09
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BGH, Urt. v. 14.01.2010 - AZ: IX ZR 93/09
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Ich war schneller!
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Ich war schneller!
Dann such mal das entsprechende Urteil für die WVP mit raus.
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