Ratenwegfall bei Wegfall von Unterhaltszahlungen-Zeitpunkt

  • Hallo, eine PKH-Partei (PKH m. R.) hat mir jetzt mitgeteilt, dass sie schon seit Nov. 2010 keine Unterhaltszahlungen mehr vom Vater der Kinder bezieht. Dies ergibt, dass sie keine PKH-Raten mehr zahlen muss.

    Macht ihr den Wegfall dann ab Erlass des Beschlusses oder schon ab Nov 2010, sodass bei Überzahlung d. Raten eine Rückerstattung durch die Kasse zu erfolgen hat?

    Danke

  • Bist Du im Besitz eines Kommentares zur ZPO?
    Musielak? Zöller? Baumbach? MüKo?
    Guck dort mal nach unter ZPO § 120. Mit Hilfe des Stichwortverzeichnisses wirst Du dort das Gesuchte finden. Oder zumindest einen weiteren Nachweis.
    Im Musielak steht zum Beispiel was unter Rz. 13 zu ZPO § 120.

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

    Einmal editiert, zuletzt von Sonea (15. März 2011 um 09:13) aus folgendem Grund: falsche Randnummer angegeben ...

  • Natürlich nur, wenn der Wegfall auch rückwirkend nachgewiesen wurde.:cool:
    Bei " so was" müssten die Kontoauszüge vom Vormonat Oktober ( noch Geldeingang ) und ab November ( Wegfall des Unterhalts ) angefordert werden.

    Behaupten kann man erst mal viel !

  • Bei " so was" müssten die Kontoauszüge vom Vormonat Oktober ( noch Geldeingang ) und ab November ( Wegfall des Unterhalts ) angefordert werden.
    Behaupten kann man erst mal viel ! -> Steinkauz

    Eine solche rückwirkende Änderung setzt jedoch voraus, dass genau dargelegt wird, wann und wie sich die Verhältnisse geändert haben, geschieht dies nicht, ist der Antragseingang maßgeblich. -> Onkel Musielak

    Das nennt man dann Glaubhaftmachung.

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • Der PKH- Ratenbeschluss wird bloß formell, nicht materiell rechtskrätig.

    Wenn sich trotz (rechtskräftiger) Ratenanordnung die wirtschaftlichen Verhältnisse zu Ungunsten der PKH- Partei geändert haben, kann dies auch nachträglich noch geltend gemacht werden. Die PKH- Ratenanordnung ist dann rückwirkend zu dem Zeitpunkt der Verschlechterung auf Antrag der Partei aufzuheben.

    Mir passt das oft gar nicht :cool: ;)

    Gruß
    rezk

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