Klauselerteilung nach dem Landesjagdgesetz

  • Hallo,
    mir liegt ein Antrag auf Erteilung einer Vollstreckungsklausel gemäß § 28 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes für Sachsen-Anhalt (LJagdG-DVO) vor. Es handel sich hierbei um einen Bescheid der Verwaltungsgemeinde in dem eine Wildschadensschätzung bescheinigt wird und nun der Geschädigte eine Vollstreckungsklausel erteilt haben möchte um gegen die Jäger die Zwangsvollstreckung zu betreiben. Hat jemand von euch schon jemals so etwas gesehen. Aus dem Gesetz ist zu entnehmen, dass die Geschäftsstelle des Amtsgerichtes hierfür zuständig ist. Ich nehme an, dass ich gar nicht funktionell zuständig bin.:gruebel:

  • Guten Morgen,

    habe heute genau den gleichen Antrag auf den Tisch bekommen. Ich weiß dass es bei dir zwar schon ein Weilchen her ist, aber weißt du zufällig noch ob du funktionell zuständig warst?

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