Freibetrag für Alleinerziehende

  • Halli hallo!

    Ich hätte mal eine Frage! Ich weiß, dass genau das Thema schon mal durchgekaut wurde ..... 2008! Ich dachte aber, dass innerhalb der letzten 3 Jahre sich doch was geändert haben könnte!

    Könnt Ihr mir vielleicht sagen, OB es eine Art Freibetrag für Alleinerziehende gibt und falls ja, wie hoch der aktuell ist? Muss gestehen, ich habe eher durch Zufall davon erfahren, dass es soetwas überhaupt geben soll!

    Schon mal vielen lieben Dank für eure Ideen!:)
    Jabi

  • Bei der Berechnung der Sozialhilfe gibt es einen Zusatzbetrag für Alleinerziehende.
    Ein gesonderter, zu berücksichtigender FREIBETRAG bei der PKH ist mir unbekannt.

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • a)Leistungen, die nach dem SGB II gewährt werden, stellen Einkommen i.S. des § 115 ZPO dar; das gilt auch für solche, die dem Hilfebedürftigen als Alleinerziehendem für einen Mehrbedarf nach § 21 Abs. 3 SGB II pauschal gewährt werden.

    b)Ein pauschaler Abzug dieses Mehrbedarfs im Rahmen des § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 ZPO kommt nicht in Betracht.

    BGH, 5.5.2010, XII ZB 65/ 10

  • Als besondere

    abzugsfähige Belastungen können unter Prüfung der Angemessenheit in Betracht kommen (Verbindlichkeiten, persönliche Umstände o.ä.):

    ·

    Alleinerziehung von Kind/ern (ein Kind unter 7 Jahren bzw. bei mehreren Kindern unter 16 Jahren; bei mehreren Kindern Abzug insgesamt einmal; §§ 30 SGB XII, 21 SGB II).

    OLG Stuttgart, Beschluss vom 14.04.2009, 8 WF 30/09


    anders: BGH, Beschluss vom 05.05.2010, XII ZB 65/10

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