PKH-/VKH-Freibeträge 2011

  • Mh, wenn ich das richtig verstanden habe, kann nun ein Abänderungsantrag gestellt werden, wenn sich aufgrund des Alters der Kinder die Freibeträge ändern ?



    Im Prinzip ja und das rückwirkend zum 1.1. Allerdings spielt das ja nur für Kinder ab 14 eine Rolle (mal von den kleinen Erhöhungen bei den Freibeträgen für die Partei und ihren Ehegatten und dem Erwerbstätigenfreibetrag), denn drunter bleibt´s gleich oder wird weniger und kann damit im schlimmsten Fall sogar ungünstiger für die Partei sein...

    Und wenn die Kinder älter werden und in die nächste Stufe kommen, könnte theoretisch auch ein Änderungsantrag gestellt werden, ja.

  • Auf die Idee der Verschlechterung bin ich ja noch gar nicht gekommen..;) Na, ich werde aber die Akten trotzdem nicht alle ziehen und gucken.

    Nein, ich meinte ausgehend von den neuen Freibeträgen: Ich berücksichtige für ein Kind, 13 Jahre als 276,00. Es kommt zu einer Ratenzahlungsanordnung von z.B. 15,00 , weil noch ein bereinigtes Einkommen von 60,00 Mit dem 14. Geburtstag wären es für das Kind 30,00 mehr und die Ratenzahlung würde entfallen.

    Das würde ja zu häufigen Abänderungsanträgen führen :eek: (ok, so häufig auch nicht, da bei mehr als zwei Kindern eh nix zu holen ist)

  • Das würde ja zu häufigen Abänderungsanträgen führen :eek: (ok, so häufig auch nicht, da bei mehr als zwei Kindern eh nix zu holen ist)



    Naja, der Antrag wäre ja nach § 120 Abs. 4 ZPO auch nur zu berücksichtigen, wenn sich durch die Änderung des Betrages keine Ratenzahlung mehr ergeben würde, oder?

  • Klar, aber in meinem Beispiel wäre das so...

    Da könnten also auf das Alter der Kinder gestützte und ggf. begründete Abänderungsanträge gestellt werden...seh ich jetzt mal so.

  • Nur zur Info: Die neuen Freibeträge sind seit gestern gültig, nachdem das Änderungsgesetz zum SGB XII und SGB II am 29.03.2011 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde! :hetti:


    Kommt jetzt die Bekanntmachung der Freibeträge zu § 115 ZPO nicht auch in absehbarer Zeit?

    Gibt es zu dem Thema evtl. schon irgendwo einen Aufsatz?

    Habe mir überlegt, ob jetzt andere zusätzliche Freibeträge wegfallen, z. B. die Fahrtkosten für einen Erwerbstätigen, nachdem der Freibetrag ja so großzügig erhöht wurde. ;)


    _________________________________________________________________________________



    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

  • Habe mir überlegt, ob jetzt andere zusätzliche Freibeträge wegfallen, z. B. die Fahrtkosten für einen Erwerbstätigen, nachdem der Freibetrag ja so großzügig erhöht wurde. ;)

    Das scheint bei uns die Tendenz zu sein, es wird behauptet, diese Kosten seien im Mehrbetrag für Erwerbstätige enthalten. Kann ich eigentlich nicht erkennen, der soll doch gerade ein Anreiz sein, erwerbstätig zu werden. M.E. gibt weder die Bundestagsdrucksache noch das Schreiben eine solche Ansicht her. Gibt es da noch irgendwo andere Hinweise?

    Es macht mir nichts aus, ein Vorurteil aufzugeben. Ich habe noch genügend andere.
    Fraue machet au Fähler, abber firs richtige Kaos braucha mer scho no d'Menner..

  • Habe mir überlegt, ob jetzt andere zusätzliche Freibeträge wegfallen, z. B. die Fahrtkosten für einen Erwerbstätigen, nachdem der Freibetrag ja so großzügig erhöht wurde. ;)



    Dafür sehe ich keine Grundlage. Es wurden ja nur die Freibeträge erhöht, aber sonstige Regelungen nicht geändert.

    Insbesondere gelten weiterhin § 115 Abs. 1 Nr. 1 lit. a) ZPO i.V.m. § 82 Abs. 2 Nr. 4 SGB XII, wonach vom Einkommen die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben abzusetzen sind.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!