BGH zum abgetrennten VA-Verfahren

  • am 16.02.2011 hat der BGH sich zur PKH/VKH in den abgetrennten VA-Verfahren geäussert: BGH Beschluss vom XII ZB 261/10.
    Danach erstreckt sich die ehemalige PKH-Bewilligung nicht mehr auf das abgetrennte Verfahren und wäre neu zu beantragen.
    Unser Familiengericht hatte 2010 eine Sache zum OLG gebracht, welches genau das Gegenteil sagte und die Sachen wurden bisher so behandelt, alte VKH-Bewilligung gilt fort, ggf. Prüfung aber Gebühren wurden dem Anwalt immer aus der Landeskasse bezahlt.

    Unsere Familienrichter geben jetzt den Parteien den Hinweis, dass VKH neu beantragt werden muss.
    Ich habe nun folgendes Problem und bitte euch mal ,mir mitzuhelfen Lösungsansätze zu finden.

    was mache ich mit den Verfahren, die durch Beschluss z.B. vom 05.01.2011 entschieden wurden und heute kommt der PKH-Erstattungsantrag ?
    Nach jetziger Rechtslage hat die Partei keine PKH .
    Zur Zeit der Beschlussfassung aber ging man davon aus, dass PKH fortgilt.
    Würdet ihr die Sachen unterschiedlich behandeln ?

  • Wir haben hier mit den Richtern gesprochen und uns dafür entschieden, die betreffenden Verfahren unterschiedlich zu behandeln. Im Notfall kann ich immer den jeweiligen Richter ansprechen, wie es in dem einzelnen Verfahren zu handhaben ist.

    Die Partei kann ja nichts dafür, dass hier so ein Kuddelmuddel ist.

    LG Grottenolm

    Don't turn your back, don't look away and don't blink! Dr. Who

  • Klar haben die teilweise verschiedene Auffassungen. Wir hatten jetzt monatelang einen Richter, der gesagt hat, dass die VKH nicht weitergilt und einen, bei dem hat sie weiter gegolten. Einer, der vom Anwaltszwang ausgegangen ist und einer, der die Parteien direkt angeschrieben hat. Der eine Richter hat seine Meinung aufgrund eines Urteils von unserem OLG geändert und ändert seine Meinung jetzt wieder aufgrund des BGH.

    Jetzt haben sich alle auf die Entscheidung vom BGH geeinigt und für die Übergangsakten muss ich dann schauen, was der Richter davor für eine Meinung hatte und bei Zweifeln ggf. Rücksprache mit ihm halten. Zum Glück kann man mit unseren Richtern auch mal reden.

    Alles nicht so einfach :cool:

    LG Grottenolm

    Don't turn your back, don't look away and don't blink! Dr. Who

  • puhhh, das wünsche ich mir nun nicht, dass meine 3 F-Richter auch noch abweichende Meinungen hätten.

    ich hätte je eigentlich auch kein Problem, unteschiedliche Sachbehandlung walten zu lassen, aber ich komme doch unweigerlich in
    Begründungsnot, wenn ich dem RA in einem Verfahren die Vergütung mit Hinweis auf fehlende VKH verweigere und in dem anderen Verfahren auszahle

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