Halli hallo!
Ich bin gerade vollkommen verwirrt!
Durfte zur Abwechslung mal PKH-Akten aus dem Zivilrecht bearbeiten. Dort hab ich nun gesehen, dass die Rechtspfleger unter Ihre Beschlüsse keine Rechtsmittelbelehrung setzen!
Ist doch nicht normal, oder?
Woher soll denn ein 'Normalo' wissen, wieviel Zeit er für ne sofortige Beschwerde hat?
Oder gibts da Regelungen, die ich gerade VÖLLIG vergessen habe?
Ich stecke fest.... HILFE!
Lg, Jabi