Juhu,
haltet mich bitte nicht für komplett geistig umnachtet -
ich "hinterdenke" mich und viele Stimmen (meiner Richter) kommentieren das Verfahren "nur kurz" und werfen mehr Fragen auf, als ich hatte...
- eV wurde erlassen
- Antragsgegner trägt die Kosten
- KFA des Ast
- Widerspruch gegen eV
- Termin zur Verhandlung über Widerspruch
so nun frage ich mich (bzw. meine Richter kommen auf Ideen, setzen mir Flöhe ins Ohr und ich lasse mich total verunsichern), ob ich trotz des Widerspruchs festsetzen kann (§ 794 I Nr. 3?!) und ob es sich hierbei nicht um Kosten gem. § 788 ZPO handelt und das ganze nicht an das Vollstreckungsgericht gehört...
einstweilige Verfügung
-
weaz7 -
23. März 2011 um 16:07
-
-
Durch den Erlass der E.V. hast Du bis zu diesem Punkt auch eine gültige KGE erhalten, so dass die Kosten bis dahin festsetzbar sind. Es ist nichts anderes als der Fall, bei dem ein VU ergangen ist, das Einspruchsverfahren angeleiert wird und zwischenzeitlich die Kosten "bis zum VU" festgesetzt werden sollen, was ja auch möglich ist. Wird die KGE später abgeändert, hast Du ggf. doppelte Arbeit, aber bei Verlangen kannst Du ohne weiteres sofort festsetzen.
Da das E.V.- Verfahren vor dem Zivilgericht läuft, ist dieses auch für den KFB zuständig.
-
Ggf. ist aber wegen der Zustellungskosten der eV (§§ 936, 922 II ZPO) das ZV-Gericht zuständig (§ 788 I 2 ZPO)?
-
Nach OLG Koblenz gehört die Zustellung der e.V. zum Anordnungsverfahren (OLG Koblenz, Beschl. v. 02.12.2002 - 14 W 721/02).
Gegenteilige Ansicht: OLG Celle, Beschl. v. 23.12.2008 - 2 W 281/08 (für mich überzeugender).
-
1.000 Dank mal wieder an euch:)
-
Ich muss mich hier mal dranhängen.
Habe den selben Fall wie oben, nur dass bei mir im Termin zur Verhandlung über den Widerspruch beschlossen wird, dass das Verfahren ruht. Kann ich trotzdem festsetzen? -
Wie von 13 schon gesagt, bis zum Erlass hast du auf jeden Fall eine KGE.
In dem Fall würde ich den RA, der den Antrag gestellt hat, fragen ob er trotz des Ruhens an seinem Antrag festhält. In den meisten Fällen nehmen diese ihn dann zurück. -
Danke
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!