Ratenzahlung II. Instanz höher, aber Kosten trägt die Gegenseite

  • Hallo,

    bin mir nicht so sicher, welche Ratenhöhe ich jetzt einziehe.

    In der I. Instanz wurde Ratenzahlung mit 30 € angeordnet und die Kosten gegeneinander aufgehoben.
    II. Instanz wird auch VKH bewilligt und die Rate auf 90 € festgesetzt. Hier trägt aber die Gegenseite die vollen Kosten und die VKH-Partei haftet auch nicht als Zweitschuldner.

    Ich will der Partei jetzt einen Ratenplan übersenden und bin am überlegen, ob ich die 30 oder die 90 einsetze.
    Für die II. Instanz braucht mir die Partei ja gar nichts zu bezahlen, da ich den Übergang nach 59 RVG habe und mit den 30 € komme ich auch hin bei den Kosten der I. Instanz. Partei hat auch in den vergangenen Monaten regelmäßig gezahlt, es sind noch knapp 400 € offen.

    LG Grottenolm

    Don't turn your back, don't look away and don't blink! Dr. Who

  • Man könnte allenfalls darüber nachdenken, ob eine spätere Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse eingetreten ist und deswegen auch für die 1. Instanz monatlich 90 € zu zahlen sind.

  • Man muss m. E. die Instanzen klar voneinander trennen:

    Ich würde bzgl. der 90 EUR die Ratenzahlung einstweilen einstellen, bis klar ist, ob die RA-Gebühren des Rechtsanwaltes der PKH von der Gegenseite eingezogen werden können, wenn nicht lebt dir Ratenzahlungsverpflichtung wieder auf da die PKH-Partei für die Kosten des eigenen RA als Zweitschuldner haftet.

    Bzgl. der Kosten I. Instanz getrennt schaun welche Kosten in der I. Instanz entstanden sind, Schlusskostenrechnung hierüber an Kasse und dann nach vollständiger Begleichung durch die 30 EUR-Raten (nichts aus einer evtl. Ratenzahlung aus der II. Instanz zurechnen!) ist die PKH-Partei von der 30 EUR-Ratenzahlungspflicht befreit. Ggf. kann man natürlich eine Überprüfung der Ratenhöhe durchführen...

  • Hallo,

    ich habe für die I. Instanz einen Ratenplan mit den 30,00 EUR übersandt und darauf hingewiesen, dass die 90,00 EUR erstmal nicht zu zahlen sind.
    Ich habe die Akte auf kurze Frist gelegt, da ich vom RA noch keinen Vergütungs- oder Kostenfestsetzungsantrag habe.

    Nebenbei habe ich noch ein weiteres Verfahren vorgelegt bekommen, wo die Partei auch noch 30,00 EUR regelmäßig zahlt. Da ist aber die Ratenzahlung im Sommer abgeschlossen, so dass ich schon mitgeteilt habe, dass ab Herbst dann in meinem anderen Verfahren 60 € wahrscheinlich zu zahlen wäre. Mal sehen, ob da auf die Anhörung noch was kommt. Abänderungsbeschluss muss ich ja dann auch noch machen.

    Wie das OLG auf die Ratenhöhe gekommen ist, ist mir auch schleierhaft. Das Kuriose ist ja auch, dass die den VKH-Beschluss und die Entscheidung nebst Kostentragung an einem Tag gemacht haben. Und ich habe jetzt den ganzen Mist auf dem Tisch liegen.

    LG Grottenolm

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