Ich wusste nicht so recht wohin mit der Frage...
Es gibt eine niegelnagelneue Entscheidung des OLG Rostock vom 25.02.2011, Az. 5 U 122/10, nach der vom Schädiger in einer Verkehrsunfallsache die vollen Sachverständigenkosten auch bei einer Mithaftung des Geschädigten zu zahlen sind. Zwar finde ich überall freudige Erregung über die Entscheidung im Netz - die Entscheidung im Volltext aber nicht...
Hat die wer? Kommt da jemand ran? Kann mir die jemand zukommen lassen? Ich würde dann per PN meine E-Mail-Addi mitteilen. Merci schonmal!