Nachlassverwaltung - Anhörung FamFG, minderjährige Erben, Verfahrenspfleger

  • Hallo! Habe eine Nachlassverwaltung mit minderjährigen Miterben. Erbschein wurde normal erteilt. Der Nachlassverwalter hat jetzt ein Grundstück aus der Erbmasse verkauft und beantragt nun die nachlassgerichtliche Genehmigung. Wen höre ich an? Die Erben? Wenn ja wer vertritt die minderjährigen Erben? Verfahrenspfleger bestellen oder gesetzlicher Vertreter? Ist eine familiengerichtliche Genehmigung erforderlich? Wer hatte schonmal so einen Fall und kann mir Tips geben. Vielen Dank.

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