Hallo!
Bekomme nachher zum ersten Mal einen Antrag auf Hinterlegung.
Hinterlegt werden soll eine Sicherheitsleistung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung.
Ich überlege jetzt schon die ganze Zeit wie ich das mache:
Ich nehme Vordruck HS1 und fülle diesen entsprechend aus.
Wen trage ich als Empfangsberechtigten ein? Schuldner und Gläubiger?
Dann lasse ich mir den Antrag unterschreiben, generiere ein Kassenzeichen und gebe dem Antagsteller auf, dass Geld zu besagtem Kassenzeichen einzuzahlen.
Sobald ich die Zahlungsanzeige bekomme fülle ich den Hinterlegungsschein aus und übersende diesen an den Antragsteller?
Der Hinterlegungsschein bleibt aber der auf dem Antrag HS1, da wird kein gesonderter Schein erstellt oder? Muss der denn zweimal ausgefüllt werden damit einer bei den Akten bleibt?
Sorry wegen den blöden Fragen aber habe das noch nie gemacht und noch nie gesehen...