Mir liegt ein amtl. verwahrter Erbverzichtsvertrag zwischen einem der hinterlassenen Abkömmlinge und beiden Elternteilen vor. Sohn verzichtet auf sämtliche Erb- und Pflichtteilsansprüche. Nun ist die Mutter verstorben. Weiter liegt auch noch ein gemeinschaftliches Testament vor, in welchem die Erbfolge geregelt ist. Eröffne ich den Verzichtsvertrag nun auch...?Er hat sicherlich erbrechtliche Folgen (zu beachten im Erbscheinsverfahren), aber einen Ehevertrag, in welchem z.B. Gütertrennung vereinbart wurde, eröffne ich ja auch nicht.


Er hat sicherlich erbrechtliche Folgen (zu beachten im Erbscheinsverfahren), aber einen Ehevertrag, in welchem z.B. Gütertrennung vereinbart wurde, eröffne ich ja auch nicht.
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