Rechtsnachfolgeklausel?

  • Hallo,
    ich habe folgendes Problem:
    In einem Verfahren ist ein Urteil gegen den Beklagten ergangen, dass er bestimmte Umbaumaßnahmen an einem Gebäude zu unterlassen hat.
    Der Beklagte, der auch Eigentümer des Grundstücks ist, hat dieses nun an seine Ehefrau verkauft.
    Jetzt beantragt der Klägervertreter Umschreibung des Titels gem. § 727 ZPO auf die Ehefrau des Beklagten, damit auch sie die Umbaumaßnahmen unterlässt.
    Ist das möglich?
    Ich denke, dass hier überhaupt keine Rechtsnachfolge vorliegt oder sehe ich das falsch??

    Danke + viele Grüße

  • Ich sehe hier auch keine Rechtsachfolge. Ggf. muss neu geklagt werden. Es heißt ja im Urteil bestimmt nicht "der Eigentümer des Grundstückes hat es zu unterlassen...." sondern "der Beklagte hat es zu unterlassen...."

  • Würde mich auch interessieren. Warum ausgerechnet in diesem Fall bei Eigentumswechsel keine Rechtsnachfolge vorliegen sollte, erscheint mir schleierhaft.

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • also es ist folgendes draus geworden:
    als ich der neuen eigentümerin den Antrag zur Anhörung übersandt habe, kam von ihrer Anwältin ein Schreiben, dass die neue Eigentümerin keine Einwendungen gegen die Umschreibung hat.
    Ich habe den Titel dann aufgrund Zugeständnisses umgeschrieben..

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