Da bin ich ja mal echt gespannt...
Das finale Ergebnis liegt jetzt vor.
Ich bin aufgehoben worden, die EG ist nicht erstattungsfähig. Das OLG meint, dass keine Einigung vorlag, da es sich bei der KLagerücknahme und dem Klageverzicht sowie deren Zustimmung zur Klagerücknahme nur um prozessuale Gestaltungserklärungen handelt, deren Abgabe zwar auf einer zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarung beruhen kann, die sich aber auf die gesamte Forderung beziehen, was nicht für die Entstehung der EG ausreicht.