Prozess gewonnen-freiwillige Zahlung VKH-Partei

  • Hallo, habe den Fall, dass beiden Parteien VKH o. Raten bewilligt wurde.
    Eine Kostenentscheidung wurde nicht betroffen. KS. aufgrund Aster-Haftung ist der Aster. Habe bei der Überprüfung des Asters nun auch den Agner mitgeprüft. (dies macht man doch eigentlich gar nicht, wenn dieser nicht KS ist, oder?) Jedenfalls hat dieser daraufhin mitgeteilt, dass er bereit ist die Kosten freiwillig zu zahlen. Hätte ihm daraufhin jetzt mitgeteilt, dass das gar nicht erford. ist, da er nicht KS. ist.
    Das ist doch die richtige Vorgehensweise, oder?

    Danke

  • Die Antragstellerhaftung betrifft nur die Gerichtskosten.

    Da keine Kostenentscheidung gefällt wurde, trägt der Antragsgegner die Kosten seines eigenen Anwalts als Auftraggeber.

    (Ansonsten versuche ich es tunlichst zu vermeiden, jemanden nach § 120 IV ZPO anzuschreiben, der m. E. gar keine Kosten zu tragen hat. Wir wissen doch selbst aus eigener Erfahrung, wie wir uns über Behördenpost freuen, ein Formular ausfüllen sollen und wenn wir dann auch noch damit rechnen müssen, etwas bezahlen zu müssen. Von dem unnötigen Arbeitsaufwand für Deine Geschäftsstelle und Dich mal ganz abgesehen).


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    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

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