Was habt ihr denn für Probleme. Sofern die Erben die Erbschaft nicht ausschlagen, haften sie aufgrund des Nachlassinsolvenzverfahrens m.E. nur mit dem Nachlass für die Verbindlichkeiten. Warum also verrenken bis es nicht mehr geht. Sie werden nicht benachteiligt.
Ich habe aber doch noch gar kein Nachlassinsolvenzverfahren (und will eigentlich auch keines zusätzlich - habe schon genug)?