Genehmigungspflicht trotz Testamentsvollstreckung für Teilauseinandersetzungsvertrag über Geschäftsanteil an einer GmbH & Co. KG
Das minderjährige Kind C ist aufgrund letztwilliger Verfügung Miterbe nach dem Erblasser S geworden. Die Eltern der C sind nicht Erben nach S. In den Nachlass fällt neben Grundstücken, Sparkonten und Wertpapieren auch ein Geschäftsanteil an einer Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG.
Über den gesamten Nachlass von S ist Testamentsvollstreckung angeordnet. Der Testamentsvollstrecker soll sämtliche Gegenstände, die zum Nachlass gehören und einen Wert darstellen, verkaufen. Er ist berechtigt alle notwendigen Erklärungen hierfür abzugeben. Weiterhin ist angeordnet, dass C erst ab dem vollendeten 25. Lebensjahr über ihren Erbteil verfügen soll. Bis dahin ist der Anteil vom eingesetzten Testamentsvollstrecker zu verwalten.
Dem Gericht wurde nun ein Teilauseinandersetzungsvertrag vorgelegt, wonach der Geschäftsanteil an der Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG nicht gemäß Erbquote unter den Erben aufgeteilt, sondern auf die Miterbin G unter Anrechnung auf ihren übrigen Erbteil übertragen werden soll.
1. Besteht eine Konkurrenz zwischen den Befugnissen des Testamentsvollstreckers und der Genehmigungspflicht des Familiengerichts?
2. Muss das Familiengericht die Verfügungsbeschränkung bis zum 25. Lebensjahr beachten und hierauf verweisen?
3. Wonach sollte die Teilerbauseinandersetzung genehmigungspflichtig sein - § 1822 Nr. 1 oder Nr. 3 BGB?
Wie verhält man sich überhaupt hinsichtlich der Auseinandersetzung des restlichen Erbes, die offenbar ohne Familiengericht von statten gehen wird?
- Fragen über Fragen .........
Ich wäre für ein paar hilfreiche Denkansätze - gleich welcher Art - äußerst dankbar, denn ich stehe auf dem Schlauch, wie ich an die Sache herangehen soll!
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