Guten Morgen zusammen,
in einem Verf. wurde einer Partei PKH o. R. bewilligt und ein Hauptbevoll. sowie ein Korrespondenzanwalt begeiordnet. Das Urteil erging schon im jahr 2007.
Jetzt ging vor kurzem ein Antrag auf Teilumschreibung infolge Übergangs gem. § 7 UVG durch die Unterhaltsvorschusskasse ein. Diese wurde an den Agner zur Stellungnahme gegeben.
Daraufhin hat der Korresdondenzanwalt mitgeteilt, dass er jetzt den Angekl. als Hauptbevoll. vertritt und daher um seine Beiordnung als Hauptbevollm. gebeten.
Ist dies jetzt überhaupt noch möglich bzw. erforderlich?
Viele Grüße
Erteilung Teilausfertigung-Beiordnung Anwalt
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andi25 -
6. April 2011 um 09:07
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hat keiner eine idee?
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Ideen haben schon manche, aber vielleicht sollte von Dir erstmal ein Lösungsvorschlag kommen.
Schreib erstmal Deine Meinung (PKH ja oder nein, Beiordnung ja oder nein und aus welchen Gründen) und dann schreib ich auch gerne, wie ich das sehe.
Im Endeffekt ist es doch Deine Akte, die Du zu bearbeiten hast und die Entscheidung kann Dir hier niemand abnehmen.
Wir können nur zur Entscheidungsfindung beitragen, wobei dann auch hier verschiedene Meinungen vertreten werden können.
LG Grottenolm -
ich denke, dass pkh zu bewilligen ist unter beiordnung vom RA., weil es notwendig ist, dass der Agner die einwendungen geltend machen kann..
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Hallo,
ich hätte Probleme damit, für die Erteilung der Rechtsnachfolgeklausel PKH unter Beiordnung eines Rechtsanwaltes zu bewilligen.
Ich würde erstmal den RA unter Hinweis auf § 119 Abs. 1 ZPO um Erläuterung bitten, warum die Beiordnung erforderlich ist. Nach Deinem bisherigen Vortrag würde ich den Antrag als mutwillig einstufen.
LG Grottenolm
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