Höhe Vergleichsgebühr

  • Ich habe folgenden Fall, bei dem ich mir unsicher bin und hoffe auf Hilfe.
    Ast. wird für das Verfahren PKH bewilligt und RA beigeordnet.
    Parteien schließen in Termin nach kurzer Unterbrechnung eine Vergleich, dass Agg. 8000,00 € an Ast. zahlt.
    Wert für das Verfahren wird auf 1500,00 € und für den Vergleich auf 8000,00 € festgesetzt.
    M.E. entsteht hier nur Verf.-, Termins- und Vergleichsgebühr für den beigeord. RA nach dem Wért von 1500,00 €.
    RA beansprucht jedoch mehr.



    9390 103

  • Wurde die PKH/Beiordnung auf den Mehrvergleich erstreckt?

    Wenn ja, gibts m. E. ne 1,0 Einigungsgebühr aus den 8.000,00 €.

    Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht des Versagers. (Oscar Wilde)

  • Darf ich mich mal kurz ranhängen ??

    Wenn der Kläger gleich zu Beginn des Verfahrens PKH bewilligt bekommen hat und dann im Termin ein Vergleich (mit übersteigendem Vergleichswert) geschlossen wird, muss die PKH dann auch ausdrücklich auf diesen Vergleich erstreckt werden ?
    Wenn ja: wo steht das ??

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