Hallo,
habe den Antrag auf Anberaumung eines Termins zur Abgabe der E.V. gem. §§261 BGB; 889 Abs. 1 ZPO vorliegen.
Da ich so etwas noch nie hatte und auch keinen Vordruck in IT-MobiV oder so finde, bitte ich um Tipps.
Ich hatte überlegt, einen Blankobeschluss zu erlassen, in dem ich einfach einen Termin in ca. 4 Wochen bestimme.
Kann ich das so machen???
Terminsbestimmung gem. §889 Abs. 1 ZPO
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Glücksbärchen -
6. April 2011 um 11:49
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Ich habe zur Ladung ein einfaches Schreiben aufgesetzt und per ZU zugestellt, Abschrift davon an den Antragsteller. Einen förmlichen Beschluss braucht es meines Erachtens nicht. Im Übrigen siehe PN.
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Häng mich mal dran: Hat jemand ein Muster für so eine Ladung zum Termin für mich?
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zum Beispiel so:
Sehr geehrte ... ,
in der vorgenannten Angelegenheit wurde ... erlassen. Aufgrund dieses Urteils sind Sie verpflichtet ... an Eides Statt zu versichern.
Aus diesem Urteil betreibt d ... die Zwangsvollstreckung, eine Abschrift des Antrags ist zu Ihrer Kenntnis beigefügt. Das Verfahren wird unter obigem Zwangsvollstreckungsakten¬zeichen geführt.
Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Erklärung nach § 889 ZPO wird daher bestimmt auf:
Amtsgericht ..., Zimmer ...Die eidesstattliche Versicherung ist von Ihnen persönlich abzugeben, eine Vertretung ist nicht möglich, § 478 ZPO. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung strafrechtliche Konsequenzen drohen (bis zu 3 Jahren Haft).
Sollten Sie zum angegebenen Termin verhindert sein, wird um rechtzeitige Mitteilung gebeten. Sollten Sie jedoch unentschuldigt nicht erscheinen, kann gegen Sie ein Zwangs¬geld festgesetzt und gegebenenfalls Zwangshaft angeordnet werden, §§ 889, 888 ZPO.
Mit freundlichen Grüßen
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Dankeschön!
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