Erteilung fam.-Genehm. Erbschaftsausschlagung-Nachlass werthaltig?

  • Hallo, es geht um die familienger. Genehmigung einer Erbschaftsausschlagung.

    Die Mutter des Kindes hat in der Ausschlag-Erkl. schon angegeben, dass der Nachlass ihres Wissens nach überschuldet ist und ein Teil der Beerd.-Kosten etc. vorauss. nicht gedeckt ist.

    Auf Anfrage hat mir der Vater des Verstorbenen mitgeteilt, dass sich wg. Bewertung des Fahrzeuges und aus Bausparvertrag ein Saldo von 2.500 € ergibt; des Weiteren aus der Kreditausfallversich. etwa 4.000 € zu erwarten sind. Dem sollen Beerdigungskosten+ Grabpflege etc. in Höhe von 4.000 € gegenüberstehen.

    D.h. ja, dass doch Vermögen da wäre..

    Ich habe die Nachlassakte beigezogen, konnte jedoch auch keine näheren Anhaltspunkte hieraus gewinnen..

    In der Nachlassakte ist jedoch am Ende vermerkt, dass die nächst berufenen Erben (= Vater des Erbl., der oben stehende Angaben gemacht hat) um Übersendung eines Erbscheins bittet..

    d.h. ja, dass der Nachlass bestimmt werthaltig ist..

    Wie würdet ihr hier weiter vorgehen?

    Viele Grüße

  • Was sagt denn die Ast. dazu?

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Liegen weitere Ausschlagungen vor? Haben evtl. die KM oder der KV auch ausgeschlagen?

    Wie war das mdj. Kind zum Erblasser verwandt?

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • mehrere Ausschlagungen liegen meines wissens bislang nicht vor;

    das mj kind ist ein sohn des verstorbenen

    genau, dann werde ich es so machen, dass ich nochmals zu dem vorbringen bzgl. der werthaltigkeit eine stellungnahme vom aster anfordere..

  • Dann waren also die Kindeseltern nicht verheiratet, weil sonst ja wohl die KM zu den gesetzlichen Erben gehören würde?

    Ulf

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  • M.E. dürfte die KM hier dann wohl in der Lage sein, nähere Angaben zu machen:

    War der Erblasser Eigentümer einer Immobilie? Bei welchen Banken hatte er Konten? Hatte er Kreditverbindlichkeiten (vermutlich schon, wenn es eine Restschludversicherung gibt) und in welcher Höhe valutieren diese noch? Gab es Lebensversicherungen, die evtl. in den Nachlass fallen?

    Ulf

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  • Die Kreditausfallversicherung deckt doch sicherlich nur den noch offenen Kreditbetrag ab, wäre also meiner Meinung nach mit 0,- € zu bewerten.

    Treffen Einfalt und Gründlichkeit zusammen, entsteht Verwaltung.


    (Oliver Hassenkamp)


  • Daher ja meine Frage nach Kreditverbindlichkeiten.

    Ulf

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  • Ja, das hatte ich so verstanden. Ich tippe wegen der Formulierung "... sind aus der Versicherung zu erwarten ..." darauf, dass der Kredit noch in Höhe von ca. 4.000,- € offen ist.

    Treffen Einfalt und Gründlichkeit zusammen, entsteht Verwaltung.


    (Oliver Hassenkamp)


  • Aber hier ist klar noch zu forschen und eine Stellungnahme der A.st.in zu ihren Angaben zu verlagen...
    ...ich würde sogar der A.st.in mitteilen, dass die gerichtliche Ermittlungen derzeit offensichtlich etwas anderes ergeben ... und daher zur Entscheidungsfindung detaillerte Angaben und weitere Nachweise erforderlich sind

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