Hallo,
in einem Verf. wurde die elterliche Sorge den eltern vorläufig entzogen.
Es wurde Vormundschaft angeordnet.
Habe daraufhin dem Vormund = Jugendamt eine Bescheinigung erteilt.
Jetzt ist der endgültige beschluss zur Entziehung ergangen und das JA ist wiederholt als Vormund bestimmt worden.
Hätte es jetzt so gemacht, dass ich im Verf. der vorläuf. entziehung einen Beschluss erlassen hätte, dass die Vormundschaft aufgehoben wird, da ein endgült. Beschluss ergangen ist..
Wärt ihr auch so vorgegangen?
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