entgültige Entziehung elterliche Sorge-Vormundschaft d. JA bleibt

  • Hallo,

    in einem Verf. wurde die elterliche Sorge den eltern vorläufig entzogen.
    Es wurde Vormundschaft angeordnet.
    Habe daraufhin dem Vormund = Jugendamt eine Bescheinigung erteilt.

    Jetzt ist der endgültige beschluss zur Entziehung ergangen und das JA ist wiederholt als Vormund bestimmt worden.

    Hätte es jetzt so gemacht, dass ich im Verf. der vorläuf. entziehung einen Beschluss erlassen hätte, dass die Vormundschaft aufgehoben wird, da ein endgült. Beschluss ergangen ist..

    Wärt ihr auch so vorgegangen?

  • Nein, würde ich nicht so machen. Bleibt doch alles beim alten, also einfach z.d.A. und zur Berichtsfrist. Würde da jetzt kein neues Verfahren draus machen.

  • Nein.
    Welche sittliche Nährwert soll denn in der von dir geschilderten Vorgehensweise enthalten sein?
    Auch eine auf Grund einer einstw. Anordnung bestehende Vormundschaft ist eine Vormundschaft und nicht eine vorläufige Vormundmundschaft.
    Deshalb:
    "Die Vormundschaft wird aufgehoben, weil sie endgültig angeordnet wurde" sieht mir nicht sehr verlockend als Begründung aus.

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