Hallo zusammen,
wenn über das Vermögen der PKH-Partei das Inso-Verfahren eröffnet wird hatte mein alter Bezirksrevisor immer gesagt, das wir die Gerichtskosten, die ausbezahlte PKH-Vergütung und die weitere Vergütung (ggf. war diese eben noch beim RA anzufordern) zur Tabelle anmelden sollen- unser neuer BZR sagt nun (ist sich aber auch nicht sicher), dass nur die Kosten, für die, die Staatskasse in Vorleistung getreten ist (GK + PKH-Vergütung- ohne weitere Vergütung) zur Tabelle anzumelden sind....
wie macht/seht ihr denn das???
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