Inso-Anmeldung bei PKH

  • Hallo zusammen,

    wenn über das Vermögen der PKH-Partei das Inso-Verfahren eröffnet wird hatte mein alter Bezirksrevisor immer gesagt, das wir die Gerichtskosten, die ausbezahlte PKH-Vergütung und die weitere Vergütung (ggf. war diese eben noch beim RA anzufordern) zur Tabelle anmelden sollen- unser neuer BZR sagt nun (ist sich aber auch nicht sicher), dass nur die Kosten, für die, die Staatskasse in Vorleistung getreten ist (GK + PKH-Vergütung- ohne weitere Vergütung) zur Tabelle anzumelden sind....:confused:

    wie macht/seht ihr denn das???

  • Hallo,

    wir melden immer alles, inkl. der weiteren Vergütung, an.

    Begründet wird dies damit, dass der RA aufgrund der bestehenden Forderungssperre eine selbständige Anmeldung nicht tätigen kann (jedenfalls wird das hier so erklärt).

    LG Grottenolm

    Don't turn your back, don't look away and don't blink! Dr. Who

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