angedrohte Kündigung = Rechtsschutzfall?

  • Guten Morgen, streite mich gerade mit der Rechtsschutzversicherung rum, die behauptet, eine angedrohte Kündigung stelle keinen Rechtsschutzfall dar. Finde keine Urteile, die mir weder dies bestätigen noch widerlegen. Kennt jemand von Euch Urteile bzw. Aufsätze ?? Danke:)

  • genau diesen Link hatte ich auch schon gefunden, allerdings hätte ich ihn gerne untermauert mit Urteilen, da ja die Rechtsschutzversicherungen bekanntlich immer ablehnen. Ist Dir noch ein Urteil bekannt?

  • Ich kann morgen mal schauen, ob ich was finde; ansonsten dürfte sich die RS wohl einfach auf Ihre ARB berufen und darauf, daß eine angedrohte Kündigung eben keine Kündigung und somit kein RS-Fall im Sinne der ARB ist.

    Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht des Versagers. (Oscar Wilde)

  • das OLG Saarbrücken hat mit Urteil vom 19.7.06, 5 U 718/05-107 die Rechtschutzversicherung verurteilt, die außergerichtlich entstandenen Kosten des RA im Zusammenhang mit dem Abschluß eines Aufhebungsvertrages zu tragen.
    "Ein den Rechtschutzversicherungsfall auslösender Verstoß des ArbG gegen Vertragspflichten liegt bereits dann vor, wenn er erklärt das ArbV auf jeden Fall kündigen zu wollen, er jedoch einen Aufhebuungsvertrag anbietet.
    Für den Rechtschutzfall genügt jeder tatsächliche, objektive Vorgang, der die Anbahnung eines Konfliktes in sich trägt.

    Das ist auch bei einer angedrohten Kündigung der Fall

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