Vollstreckungsklausel bei Widerrufsvergleichen

  • sorry, aber das ist wieder ein beispiel mehr, wo die einschaltung des rpfl. zu einer erschwerung der rechtsverwirklichung führt. denn früher hat der UdG ohne weiteres nach ablauf der widerrufsfrist den klauselstempel draufgehaun und das war ja auch gut so. schuld ist ist aber diesmal der BGH, der die sache so hochgehängt hat. obwohl - ging wohl rechtsdogmatisch auch nicht anders.

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