Genehmigung Erbausschlagung, zum Nachlass gehört GmbH

  • Hallo,

    ich habe hier einen Antrag auf fam. Genehmigung einer Erbausschlagung.
    Der verstorbene hatte 3 Kinder. die zwei volljährigen Kinder haben die Erbschaft angenommen. für das noch minderjährige Kind wurde die Erbschaft ausgeschlagen (Begründung: viele offene Kredite).

    Zum Nachlass gehören mehrere Grundstücke und Unternehmen (GmbH + e.K., Erblasser war alleiniger Inhaber bzw. Gesellschafter und Geschäftsführer). Die Grundstücke sind allesamt belastet, aber die darauf befindlichen Gebäude auch vermietet.

    Wie beurteilt ihr so eine zum Nachlass gehörende Gesellschaft? Jahresabschluss liegt mir vor. 2008 war Verlust zu verzeichnen, 2009 Gewinn. Allerdings gibt es ebenso Verbindlichkeiten gegen Kreditinstitute im 6-stelligen Bereich.

    Wie würdet ihr das im Rahmen der Prüfung der fam. Genehmigung bewerten?

  • Wer hat denn für das Kind ausgeschlagen? Die Mutter? Und wenn ja, sollte die auch Erbin sein?
    Was mich etwas stören würde, ist dass die volljährigen Kinder angenommen haben....

  • Das würde mich nicht nur etwas stören, sondern gewaltig. Ich würde zunächst die Mutter um Aufklärung darüber bitten, warum die beiden volljährigen Kinder nicht ausgeschlagen haben. Vielleicht gibt es ja auch vernünftige Gründe dafür (z. B. dass sie trotz hoher Schulden den Betrieb des Vaters weiterführen wollen), vielleicht ist aber wirklich Nachlass vorhanden.

    Treffen Einfalt und Gründlichkeit zusammen, entsteht Verwaltung.


    (Oliver Hassenkamp)


  • Ja - ausgeschlagen hat die Mutter. dass die Annahme der Erbschaft durch die volljährigen Kinder nicht gerade für die Überschuldung der Erbschaft spricht, habe ich den Beteiligten bereits erklärt. anwort: die volljährigen Kinder können schließlich machen was sie für richtig halten (und ja - sie wollen das Geschäft des Vaters fortführen). Aber für das minderjährige Kind soll eben ausgeschlagen werden.

    Mein Problem ist nun, dass ich nicht so recht weiß wie ich diese Gesellschaften als Vermögenswerte "bewerten" soll bzw. welche weiteren Unterlagen ich mir ggf. vorlegen lassen sollte..

  • Eigentlich müsste jetzt erstmal die Mutter genauer begründen, wie sie denn auf die Überschuldung kommt. Dazu sollte sie doch wenigstens ungefähre Zahlen vorlegen können.

    Treffen Einfalt und Gründlichkeit zusammen, entsteht Verwaltung.


    (Oliver Hassenkamp)


  • Ist die Mutter denn nun Miterbin oder erbt sich nicht?

    Ich denke, hier wird man kaum um die Beauftragung eines Sachverständigen herum kommen. Ich würde mir jedenfalls nicht zutrauen, die GmbH und das einzelkaufmännisch betriebene Geschäft bewerten zu können.

    Wichtig auch:
    War Darlehnsnehmer tatsächlich immer der Verstorbene oder handelt es sich evtl. teilweise auch um Kredite der GmbH?

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Sachverständigenrat halte ich hier auch für nötig. Mit der Formulierung "erstmal" meinte ich nur, dass die Mutter sicher irgendwelche Unterlagen hat (Steuererklärungen, Bilanzen, Grundstückskaufverträge, Mietverträge ...), die man dann als Anhaltspunkt für weitere Ermittlungen verwenden kann.

    Treffen Einfalt und Gründlichkeit zusammen, entsteht Verwaltung.


    (Oliver Hassenkamp)


  • ... und später die Beteiligten als Auslagen.



    bei einer familiengerichtlichen Genehmigung einer Erbausschlagung?

    Eben wegen dem Kosten- und Zeitfaktor habe ich von einem Sachverständigengutachten bislang abgesehen. Andererseits wird mir im Rahmen meiner Amtsermittlungen wohl nichts anderes übrig bleiben... oder hat noch einer eine andere Idee wie über die Werthaltigkeit der Gesellschaften entschieden werden könnte.

  • Wenn das Kind kein Vermögen hat, wird wohl die Landeskasse auf den Kosten sitzen bleiben. Das wäre mir in so einem Fall aber egal, da man sich bei so einer Entscheidung schon absichern muss.

    Ulf

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