Guten Morgen,
ich habe kurz eine allgemeine frage
und zwar hat ein RA (Agner-V) angefragt, ob im Vereinfachten Unterhaltsverfahren MJ. gegen den Agner generell eine Festsetzung gem. § 11 RVG möglich ist.
Sehe hier eigentlich kein problem; ihr?
Danke
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