PKH Vergleich vor dem Strafrichter

  • Das stimmt sicherlich. Eine gute schlüssige Argumentation ist das A und O ... aber... die besten Argumente nützen nichts, wenn der BGH bereits entschieden hat... Selbst das Urteil eines AG oder LG kann der eigenen Auffassung Nachdruck verleihen und ggf. Ungläubige doch noch überzeugen... Sonst bräuchte es ja nur die eigene Meinung und keine h.M., Lehrbücher und Rechtsprechungen... Die gute Mischung machts.. Von Blindzitaten kann keine Rede sein :)

  • Also in meinem Gebiet dem Insolvenzrecht ist die Halbwertzeit der BGH-Rechtsprechung noch wenige Monate. Es kann also auch nicht schaden, anderer Meinung als der Bundesgerichtshof zu sein.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Aber nur wenn man einen Mandanten hat, der im Zweifel auch das Durchhaltevermögen besitzt das Ganze bis zum BGH zu bringen.... Zumindest in meinem (südlichen Teil) Deutschlands würde ein AG, LG oder sogar OLG nur schwerlich dem BGH widersprechen, da kann die Argumentation noch so gut sein... O-Ton eines Richters: "Wer dem BGH nicht folgt, gibt der obsiegenden Partei Steine statt Brot..."

  • Der Vergleich wurde vor dem Strafgericht protokolliert und durch die Geschäftstelle wurde eine vollstreckbare Ausfertigung gefertigt. Das Ganze wurde wohl dem Zivilgericht (zur Kenntnisnahme) und dem Anwalt (als vollstreckbare Ausfertigung) zugesandt....

    (Hervorhebung durch mich)

    Das Wörtchen irritiert mich etwas. Bist Du nicht dieser RA? Und eine Antwort auf meine Frage ist das auch noch nicht. Wie wurde das Zivilverfahren erledigt? Rücknahme, Erledigungserklärung?

    Auch ich denke übrigens, daß die EG im Zivilverfahren entstanden ist. Bei der TG bin ich etwas unschlüssig, weil ich mir die Situation nicht so recht vorstellen kann.

  • Der Vergleich wurde vor dem Strafgericht protokolliert und durch die Geschäftstelle wurde eine vollstreckbare Ausfertigung gefertigt. Das Ganze wurde wohl dem Zivilgericht (zur Kenntnisnahme) und dem Anwalt (als vollstreckbare Ausfertigung) zugesandt....

    (Hervorhebung durch mich)

    Das Wörtchen irritiert mich etwas. Bist Du nicht dieser RA? Und eine Antwort auf meine Frage ist das auch noch nicht. Wie wurde das Zivilverfahren erledigt? Rücknahme, Erledigungserklärung?



    Das Zivilverfahren wurde durch den Vergleich erledigt. Es gibt keine weitere Mitteilung. Es gab noch ein Telefonat mit der Zivilabteilung. Dort wurde davon ausgegangen, dass das Verfahren durch den Vergleich erledigt sei. Es wurde dann eine vollstreckbare Ausfertigung des Vergleiches an den RA (an uns) übermittelt. Dann kam der Antrag auf Festsetzung der Vergütung.. Es kam eine Mitteilung des Gerichtes, die EG und TG seien nicht angefallen.. Frist zur Stellungnahme.. Stellungnahme dahingehend, dass die Gebühren doch angefallen sind, mit Verweisen auf Kommentar zum RVG, etc... Dann kam die Festsetzung mit dem kurzen Hinweis, welcher hier bereits veröffentlicht wurde... That`s it...:):(

  • Okay, ich habe mich entschieden - auch die TG ist entstanden, und zwar nach Vorbemerkung 3 Abs. 3 wegen Mitwirkung an einer auf Erledigung des Streites gerichteten Besprechung. Der Strafrichter ist nicht "das Gericht" im Sinne dieser Regelung. Solange man nicht ausschließlich mit dem eigenen Auftraggeber spricht, sollte das ausreichen.

    Die Handhabung zwischen den Geschäftsstellen finde ich trotzdem bedenklich. Das Verfahren muß doch irgendwie förmlich zum Abschluß gebracht werden, und zwar durch die Parteien, und nicht weil sich in der Zivilabteilung jemand denkt - och, da gibt es ja jetzt einen Vergleich, kann ich wohl die Akte weglegen.

  • Das Verfahren muß doch irgendwie förmlich zum Abschluß gebracht werden, und zwar durch die Parteien, und nicht weil sich in der Zivilabteilung jemand denkt - och, da gibt es ja jetzt einen Vergleich, kann ich wohl die Akte weglegen.



    Doch das läuft doch in der Praxis so, wenn die Parteien sich nicht melden, dann denkt das Gericht, oh erledigt, fein, Akte weglegen. Ich habe viele solcher Sachen und ich finde, dass das eine ganz tolle Regelung ist.

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