Ich hab so überhaupt null Ahnung von Nachlassinsolvenz. Eine Kollegin stellt folgende Frage:
ZitatDer Schuldner unserer Mandantin ist verstorben. Es wurde sodann gegen die Erbengemeinschaft Titel erwirkt und zwar in der Form, dass nunmehr gegen jeden einzelnen Erben ein VB vorliegt (als Gesamtschuldner), ohne Hinweis auf eine Erbengemeinschaft.
Einen Teil der Forderung konnten wir auch schon vollstrecken.
Nun teil eine Schuldnerin mit, dass über den Nachlass das Insolvenzeröffnungsverfahren eingeleitet wurde.
Ich weiß auch ehrlich gesagt nicht, welche Fragen ich ihr stellen muss, um einen klaren Sachverhalt hinzukriegen.
Meine erste Frage ist: Gelten die allgemeinen Vorschriften über die Rückschlagsperre und das Vollstreckungsverbot auch für Nachlassinsolvenzen? Ebenso die Anfechtungsvorschriften?
Ich gehe erstmal so nach dem ersten Lesen der Fragestellerin davon aus, dass gar nicht in den Nachlass, sondern gegen jeden einzelnen Erben in dessen Vermögen vollstreckt wurde. Könnte sich ein Insolvenzverwalter irgendetws "zurückholen", wenn es nicht aus dem Nachlass stammt? Ich frage aber diesbezüglich noch mal nach.