Vollstreckungsgebühr entstanden?

  • Die beigeordnete RAin beantragt im Termin, die Belehrung gem. § 89 Abs. 2 FamFG hinsichtlich einer Ferienumgangsregelung nachzuholen. Durch den Richter wird beiden Parteien für dieses Verfahren PKH gewährt. Nun wird neben den normalen Kosten des Verfahrens eine 0,5 Verfahrensgebühr (VV 3328) und eine 0,5 Terminsgebühr (VV 3332) abgerechnet.

    Entstehen denn für diesen Antrag gesonderte Gebühren?

  • Ob diese Gebühren entstehen, sei mal dahin gestellt. GGf. müsste man dafür weitere Infos haben, s. VV 3328, VV 3332 RVG. Ob sie jedoch aus der Staatskasse zu vergüten sind, ergibt sich ausschließlich aus dem Umfang der Beiordnung gem. § 48 I RVG.

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