Besuche beim pflegebedürftigen Vater = außergewöhnliche Belastung?

  • Hallo,

    ich habe hier jemanden in der Prüfung, wo ich aufgrund des Einkommens auf eine 15,00 EUR - Rate komme (deckt dann noch nicht mal alles ab und eine weitere Prüfung ist aufgrund des Zeitablaufs dann nicht mehr drin).
    Nach meinem Anhörungsschreiben kam die Partei bei mir vorbei und diskutierte wegen mehreren Sachen rum.

    - Fahrtkosten will sie mehr Kilometer angerechnet haben, da dieser Weg zeitmäßig besser für sie wäre - sind nur 2 Kilometer, kann ich mit leben,

    - sie besucht regelmäßig ihren Vater, der pflegebedürftig ist, aber keine Pflegestufe hat. Diese Fahrten will sie als außergewöhnliche Belastung angerechnet bekommen. Bei dem Gespräch konnte ich noch keine klare Aussage dazu treffen und hatte sie gebeten, mir die Fahrten und was sie sonst noch aufwendet detailliert aufzuschreiben, damit ich einen Überblick habe.

    Jetzt hat sie doch nur kurz geschrieben, dass sie halt hinfährt und ein paar Einkäufe und so macht. So richtig ist es nichts Ganzes und nichts Halbes.
    Ich tendiere derzeit noch dazu, diese Fahrten nicht als außergewöhnliche Belastung anzusehen. Die Partei machte auch mehr den Anschein, sie streitet mit mir jetzt mal aus Prinzip über die 15,00 €

    Hatte so etwas schon mal jemand? Über einen Denkanstoß würde ich mich freuen.

    LG Grottenolm

    Don't turn your back, don't look away and don't blink! Dr. Who

  • Der Besuch der Eltern stellt im Regelfall noch immer keine außergewöhnliche Belastung dar. Die Antwort, warum das hier anders sein soll, ist die Partei schuldig geblieben. Damit ist die Sache durch den (jetzt erhöhten) Freibetrag der Partei abgegolten. Ich hoffe, Du hast eine Gesprächsnotiz gefertigt. Ansonsten wirst Du noch mal aufklären müssen fürchte ich.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Tja, ich hätte die Erklärung als Beschwerde/Abänderungsantrag aufgenommen und nicht abgeholfen, weil: Ich berücksichtige den kürzesten Weg und die Fahrten zum Vater sind Kosten der allegemeinen Lebenshaltung und daher keine besonderen Belastungen.

    Ich persönlich diskutiere hier nicht, lohnt nicht. Aufnehmen und entscheiden.

    Tja, du hast nix aufgenommen, dat weitere Vorgehen hängt daher davon ab, wat sich nun tut: Bei einem Rückstand würde ich aufheben, da kann die Partei dann immer noch vortragen. Zum Ergebnis s.o.

  • Wenn die Partei Fahrtkosten abrechnet, dann macht sie bestimmt auch einen Lohnsteuerjahresausgleich. Und die Fahrten zum Vater kann sie wohl eher nicht anrechnen, warum auch? Das Gesetz gibt so etwas nicht her.

  • Hallo und vielen Dank schonmal.

    Bisher wurde keine Ratenzahlung angeordnet. Ich habe auch nur bisher geprüft und mitgeteilt, dass ich gedenke, eine Zahlung von 15,00 EUR anzuordnen. Daraufhin schlug die Partei bei mir auf und gab ihre Bedenken kund. Aufgenommen habe ich es, wollte aber halt noch eine Aufstellung, wie oft sie zum Vater fährt und was noch so anfällt.
    Daher ist Beschwerde bzw. Abänderungsantrag derzeit nicht drin.

    Das Problem mit der wesentlichen Änderung ist mir bekannt :cool:.
    Ich werde nochmal in mich gehen.

    LG Grottenolm

    Don't turn your back, don't look away and don't blink! Dr. Who

  • Damit ist die Sache durch den (jetzt erhöhten) Freibetrag der Partei abgegolten.



    Über Kosten, die 23 €uro monatlich übersteigen kann man durchaus streiten. Schutz der Familie ist immerhin ein besonders geschützes und im Grundgesetz verankertes Rechtsgut.

    § 5 Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 des Zwölten Buches Sozialgesetzbuch:

    § 5 Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben der Einpersonenhaushalte

    (1) Von den Verbrauchsausgaben der Einpersonenhaushalte nach § 4 Satz 2 Nummer 1 werden für die Ermittlung des Regelbedarfs folgende Verbrauchsausgaben der einzelnen Abteilungen der Sonderauswertung für den Regelbedarf berücksichtigt (regelbedarfsrelevant):

    Abteilung 1 (Nahrungsmittel, alkoholfreie Getränke)128,46 Euro
    Abteilung 3 (Bekleidung und Schuhe)30,40 Euro
    Abteilung 4 (Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung)30,24 Euro
    Abteilung 5 (Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände)27,41 Euro
    Abteilung 6 (Gesundheitspflege)15,55 Euro
    Abteilung 7 (Verkehr)22,78 Euro
    Abteilung 8 (Nachrichtenübermittlung)31,96 Euro
    Abteilung 9 (Freizeit, Unterhaltung, Kultur)39,96 Euro
    Abteilung 10 (Bildung)1,39 Euro
    Abteilung 11 (Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen)7,16 Euro
    Abteilung 12 (Andere Waren und Dienstleistungen)26,50 Euro

    (2) Die Summe der regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben der Einpersonenhaushalte nach Absatz 1 beträgt 361,81 Euro.

  • Ich sehe das ähnlich wie Aikido.

    Wenn der Vater der Partei pflegebedürftig ist, aber keine Pflegestufe hat, und die Partei u.a. Einkäufe für ihn tätigt, hat es für mich schon dadurch den Anschein, daß es sich dabei nicht um bloße Besuchsfahrten handelt, sondern eben auch Verrichtungen für ihn ausgeführt werden, die er selbst nicht mehr wahrnehmen und für die er evtl. auch keine/n Dritte/n bezahlen kann.

    Der Zusammenhang zum Lohnsteuerjahresausgleich erschließt sich mir nicht.

    Mit Aussagen wie "die Partei will aus Prinzip um € 15 streiten", wäre ich vorsichtig. Man sollte nicht vergessen, daß es von einer Partei als sehr unangenehme Situation wahrgenommen werden kann, über allerprivateste Dinge Auskunft erteilen zu müssen, an denen dann "herumgerechnet" wird, was davon auf der PKH-/VKH-Ebene berücksichtigungsfähig ist und was nicht.

  • Ich nochmal,

    nicht dass es den Anschein hat, ich will hier auf "Teufel komm raus" eine Rate anordnen.
    Mich ärgert nur ein bisschen, die Art und Weise der Partei :cool:. Es wurden hier um 2 Kilometer diskutiert und dann das Problem mit dem Vater. Bei dem Gespräch hatte ich eher den Eindruck, dass man am liebsten gar nichts bezahlen will und auch nicht einsehen will, dass PKH eine staatliche Leistung auf Sozialhilfebasis ist.
    Und da muss man halt als Partei damit leben, dass man seine Verhältnisse offenlegen muss. Man sollte auch das Ergebnis sehen. Die meisten Verfahren kosten rund 1.000 €, die man dann meistens nicht zu zahlen braucht.

    Trotzdem will ich mit dem Vorbringen der Partei vernünftig auseinandersetzen und nicht nur aufgrund des Gespräches und dem Auftreten eine Entscheidung treffen.

    LG Grottenolm

    Don't turn your back, don't look away and don't blink! Dr. Who

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