Zuständigkeit für Erstellung der Schlusskostenrechnung

  • Hallo

    Wer ist eigentlich zuständig für die Erstellung und Übermittlung der Schlusskostenrechnung an die LJK nachdem PKH m. Raten aufgehoben wurde?

    Ich bin Rechtspflegerin in Bayern und hatte verfügt, dass die Schlusskostenrechnung an die LJK mit Muster 20 übermittelt werden soll. Meine Geschäftstelle scheint der MEinung zu sein ich müsste die Schlusskostenrechnung erstellen.

    Ist das tatsächlich so?

    Liebe Grüße und Danke!

    Einmal editiert, zuletzt von Quitschi (20. April 2011 um 10:27)

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