Hallo!
In einer Akte wurde zunächst gegen den Zeugen ein O-Geld i.H.v. 100,00 € verhängt. Da aber nicht feststellbar war, ob er nicht oder nur zu spät kam, wurde folgender Beschluss erlassen:
"In pp. wird der Ordnungsgeldbeschluss vom... mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass dem Zeugen lediglich die durch sein Nichterscheinen im Termin vom... verursachten Kosten auferlegt werden. Im Übrigen wird der Beschluss aufgehoben."
Jetzt wird mir die Akte vorgelegt. " RP zu OG-Heft"
Was könnten denn die Kosten des Nichterscheinens sein? Hab keine Idee.
seltsamer O-geldbeschluss - Kosten des Ausbleibens
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Fahrtkosten eines auswärtigen RA, ZU-Auslagen für neuen Termin,
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Fahrtkosten müssten angemeldet werden, ne?
ZU-Kosten "berechnet" der KB !?
Was mach ich jetzt? -
Naheliegend ist, einstweilen gar nix zu machen, da es nix zu machen gibt. Der geänderte Beschluss zeigt nämlich nur Auswirkungen, wenn die Parteien beantragen, die unnötigen Kosten des geplatzten Termins gegen den Zeugen festzusetzen. Das passiert selten genug. Deshalb abwarten, ob überhaupt ein Antrag eingereicht wird. Verfügung: Zzt. n.z.v. (nix zu veranlassen).
Aufpassen muss man später nur im KFV, damit diese Kosten nicht dort mit berücksichtigt werden.
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Ich hänge mich gleich mal hier ran:
In meinem Fall wurde der Ordn.-geldbeschluss (Ordn.geld 200,00 EUR und Kosten der Parteien, die durch Nichterscheinen entstanden sind) am 20.05.10 erlassen und aufgrund nachträgl. Entschuldigung des Zeugen und Nachweis der Erkrankung mit Beschluss vom 6.7.10 wieder aufgehoben. Soweit so gut.
Der Klägervertreter hatte bis jetzt keine Kenntnis von der Aufhebung und hatte KFA hergegeben. Auch nach Mitteilung des Sachverhaltes und Bekanntgabe des Aufhebungsbeschlusses besteht er auf Festsetzung der Kosten, eine Entschuldigung und entspr. Nachweise (ärztl. Attest) lägen ihm nicht vor. Meines Erachtens geht ihn das nichts an, immerhin entscheidet der Richter über das Ordn.geld. KFA zurückweisen, oder? -
Aber sowas von...
Allerdings würde ich ihm letztmalig klar machen, den KFA bei Vermeidung der Zurückweisung binnen ... Woche(n) zurückzunehmen. Durch die Aufhebung des OG ist die Festsetzungsgrundlage entfallen, es fehlt die KGE. Mehr geht ihn in der Tat nix an. Bleibt er pampig, mit 3 Sätzen zurückweisen. Basta!
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