Kosten bei Nachbeurkundung

  • Hallo ihr Lieben,
    ich brauche mal wieder eure Hilfe.

    Eine Wohnungsbaugesellschaft verkauft einen Gebäudekomplex (Auflassung + Grundschuld), vergisst dabei aber den Verkauf der Garagen. Ich habe jetzt 2 Nachtragsurkunden (Auflassung der Garagen und Grundschuld nebst Pfanderstreckung). Die Grundschuld nebst Pfanderstreckung wurde vor der Eigentumsumschreibung beantragt und auch eingetragen. Ich habe dem Verkäufer die Kosten in Rechnung gestellt und zwar die neu eingetragene Grundschuld und die nachträgliche Pfanderstreckung. Jetzt motzt der Kostenschuldner, er müsse die Kosten nicht zahlen (In der Nachtragsurkunde heißt es "Kosten trägt der Eigentümer" und im Zeitpunkt der Grundschuld-eintragung war der Verkäufer noch Eigentümer.), sondern der Käufer und außerdem kann ich nicht den Betrag der Grundschuld zugrunde legen, da ja die Garagen bzw. das Grundstück auf dem die Garagen stehen, viel weniger wert sei.

    Ich muss mich bei der Bewertung doch nach dem Betrag der Grundschuld richten. Dass beim 1.Beurkundungstermin die Hälfte vergessen wird, ist doch nicht mein Problem, oder?

    Damit nicht genug, liegt mir jetzt auch noch der Käufer in den Ohren, er müsse die vom Verkäufer verursachte nachträgliche Auflassung der Garagen nicht bezahlen, obwohl in der Urkunde ausdrücklich festgelegt ist, dass der Käufer die Grundbuchkosten der Auflassung zu tragen hat.

    Hat jemand eine Idee, wie ich mich hier am besten verhalten sollte? Vielen lieben Dank!

  • Für die Grundschuldkosten haftet der Verkäufer als Eigentümer in jedem Fall (§ 2 Nr. 1 KostO). Der Käufer kann als Übernahmeschuldner evtl. daneben auch haften (§ 3 Nr. 2 KostO) aber wenn sich das GBA entschließt, die Kosten vom ursprünglichen Schuldner zu fordern, ist dies m.E. nicht zu beanstanden (§ 5 Abs. 1 S. 1 KostO).
    Mögen sich die Beteiligten intern ausgleichen.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.


  • P.S.: Sind die Paragraphen gar nicht mehr automatisch verlinkt?


    Stimmt! Danke für den Hinweis! Wir prüfen das...

    Ulf

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