Fiskuserbrecht / Fiskalerbrecht und evtl. Erbe

  • In einer Nachlassangelegenheit schlagen alle möglichen Erben aus mit der Folge, dass Fiskalerbrecht festgestellt worden ist.
    Nachlasshöhe zwischen 0,- bis 3000,-€ gerichtsbekannt.
    Übersehen wurde sowohl von Notar als auch von mir, dass für ein Kind vergessen wurde, die Ausschlagung familiengerichtlich genehmigen zu lassen. (Dass zu genehmigen ist, ist unstreitig!)

    Notar ist sich mit Eltern nicht schlüssig, ob er die Annahme anficht oder Erbschein beantragt, weil Fiskalerbe Auskunftserteilung über Nachlasshöhe verweigert.
    Ist das zulässig?
    Auch müsste das Familiengericht dann noch prüfen, ob überhaupt eine Genehmigungsfähigkeit vorliegt. Dazu muss es auch Amtsermittlung -z.B. durch Aktenanforderung vom Land- betreiben, oder?

    Da die Annahme der Erbschaft ungewiß ist, habe ich das Fiskalerbrecht noch nicht aufgehoben. Dann erst würde das Land auch dem Nachlassgericht Auskunft erteilen!
    Wahnsinn.

  • Eigentlich ist strengenommen mangels Genehmigung der Ausschlagung und nachfolgendem Fristablauf die Annahme der Erbschaft nicht ungewiss, sondern ob die Annahme angefochten wird. Ob tatsächlich Anfechtung erklärt, Genehmigung beantragt, Genehmigung erteilt und die Anfechtungsgründe auch durchschlagend sind ist ja derzeit noch im Nebel. Es ist also ein anderer Erbe als der Fiskus vorhanden, konsequenterweise müsste nun aber auch die Fiskusfeststellung aufgehoben werden, so kommt auch der Erbe an die nötigen Auskünfte und kann überhaupt erst entscheiden ob angefochten werden soll.

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