Bausparverträge und Prämiensparverträge - genehmigungspflichtig?

  • Zwei Kinder (14 u. 17 J. alt) bekommen aus Unternehmenskauf- und Pachtvertrag, den die Großeltern 2004 geschlossen haben (und aufgrund Erbfolge auf die Enkel übergegangen ist) monatlich jeweils 600,-- EUR überwiesen. Die Mutter möchte jetzt jeweils einen Bausparvertrag (Bausparsumme: 21.000,-- EUR) und jeweils drei Prämiensparverträge (30.000/45.000/60.000 EUR) für die Kinder abschließen und hat die familiengerichtliche Genehmigung beantragt. Gem. § 1822 Nr. 5 BGB geht es hier um Verträge mit wiederkehrenden Leistungen und die Verträge sollen auch jeweils über das 19. Lebensjahr hinaus abgeschlossen werden. Da die Verträge mit Volljährigkeit ohne erhebliche Vermögenseinbußen gekündigt werden können, sind die Verträge m.E. nicht genehmigungspflichtig. Wie seht Ihr das?

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