Ergänzungspfleger erforderlich bei Gesellschaftsvertragsänderung (GmbH)?

  • Hallo, ich habe hier folgenden Fall, bei dem ich mich über Eure Hilfe freuen würde:

    Der Kindesvater (KV) ist verstorben. Erbe dessen GmbH sind die Kindesmutter (KM) und zwei mdj. Kinder geworden. Die GmbH setzt sich bei Tod eines Gesellschafters mit den Erben fort (lt. Ges.-Vertrag).
    KV war alleiniger Gesellschafter und alleiniger Geschäftsführer.
    Die KM möchte eine Gesellschafterversammlung einberufen, und den Gesellschaftsvertrag dahingehend ändern, dass sie zur neuen Geschäftsführerin bestellt wird. Der RA (Vertr. d. KM) beantragt die Bestellung eines Pflegers hierfür.

    Ist die Bestellung eines Pflegers tatsächlich erforderlich?
    Grundsätzlich ist die KM gem. § 181 BGB gehindert bei der Änderung des Ges.-Vertrages im eigenen Namen und zugleich als Vertreter des Kindes mitzuwirken. Gilt das für Kapital- und für Personenhandelsgesellschaften gleichermaßen?
    Hatte jemand schon mal so einen Fall?
    Vielen Dank im Voraus!!!

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