Vereinnahmte Waisenrente bei Vormundschaft

  • Hallo,

    in meinem Fall erhält das Kind eine Waisenrente in Höhe von 370 €. Der Vormund gibt in der RL an, dass er selbst diese Rente als Ersatz der Ausgaben für die Lebenshaltungskosten des Mündels vereinahmt. Für mich stellt sich nun die Frage, ob dies so zulässig ist oder ob ich nun eine Unterhaltsberechnung etc. aufstellen muss.
    Ein paar Denkanstöße wären super.

  • Bei monatlichen Einkünften, die ein Kind in einer Höhe bekommt, die etwa 100% des Mindestunterhalts der jeweiligen Altersstufe beträgt, ggf. auch etwas mehr, würde ich gar keine Abrechnungen verlangen. Es ist doch klar, dass derartige Beträge der monatlichen Unterhaltung dienen und kein Überschuss verbleiben kann, der ggf. angespart wird. In der 3. Altersstufe hätte ich bei 370 € z.B. überhaupt keine Bedenken.

  • Ok, schon mal vielen Dank für diese Einschätzung. Find ich interessant. Dann könnt ich dies in meinem Fall ohne Prüfung so akzeptieren. Gibt es noch andere Meinungen hierzu?

  • Nein, man muss in der Realität bleiben.

    Allerdings kannst du den BGB-Experten herauskehren. Du bestellst einen Ergänzungspfleger, der mit dem Vormund den monatlichen Lebensbedarf des Mündels (Wohnkostenanteil, Lebensmittel, Hygieneartikel, Taschengeld und was so auf dem Markt ist) aushandelt, am besten auf 370,00 €/mtl.

  • Hatten wir ausführlich unter
    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…mund#post421031

    Der Vormund ist offensichtlich nicht unterhaltspflichtig.
    Die gezahlte Sozialleistung dient ausschließlich der Sicherstellung des Lebensunterhalts. Abzurechnen gibt es erst dann etwas, wenn der Vormund dem Gericht gegenüber höhere Kosten für den Lebensunterhalt geltend macht. (siehe Samirah unter #11,13,17)
     
    Unterhaltsrechtlich:
    Doppelter Tabellenbedarf (für jeden Elternteil einen) abzüglich Rente und Kindergeld. (siehe Moosi unter #4)

  • Ok, vielen Dank für die Verweisung. Ich habe zwar mit Schlagwörtern nach vorhandenen Eintragungen gesucht, aber nichts gefunden.

  • An die Bestellung eines Erg.pflegers für das Festlegen des Bedarfs hab ich auch kurz gedacht. Allerdings finde ich dies etwas zu umständlich. Ich bin der Meinung, dass die Rente für den Unterhalt des Kindes gewährt wird. Ich denke, dass ich den Vormund auffordern werde eine ungefähre Abrechnung der Lebenshaltungskosten einzureichen. Dann sehe ich ja über den Daumen gepeilt, ob das mit der Höhe der Rente hinkommt und wenn ja, kann der Vormund die Rente für den Lebensunterhalt des Kindes weiterhin vereinnahmen.

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