Chinesische Limited

  • Mitgesellschafterin einer GmbH ist eine Limited mit Sitz in China. Nun frage ich mich, wie mir die Vertretungsbefugnis nachgewiesen werden kann. :gruebel:

    Bisher konnte ich noch nicht viele Informationen über Handelsgesellschaften in China finden.

    Ich würde mich über jeden Hinweis freuen.

  • Handelsregister:
    Bei Gründung und Registrierung eines Unternehmens in China muss der betreffende Unternehmer einige bürokratische und legale Hürden überwinden, darunter die Eintragung bei der State Adminstration for Industry & Commerce (SAIC) oder einer lokalen equivalenten Eintragungsstelle, sowie Eintragungen beim lokalen Verzeichnis der Statistik- und Steuernummern.

    Wenn es keine schlechten Menschen gäbe, gäbe es keine guten Juristen.

    Charles Dickens (1812-70), engl. Schriftsteller

  • Hallo,

    habe die gleiche Frage, wie im Ausgangs-Post.

    Reicht zur Legitimation eine Übersetzung des chinesischen Registerauszugs aus (mit Legislation), um die Vertretungsbefugnis nachzuweisen?

    Das "Problem", die Übersetzung "Limited" bringt mich immer wieder nach England. Wirklich über China direkt habe ich aber nichts gefunden.

    Hat jemand eine Idee?

    Danke

    2 Mal editiert, zuletzt von MIB (19. Dezember 2015 um 18:28)

  • Meines Wissens gibt es in China ein Handelsregister, aus dem sich u.a. auch die gesetzlichen Vertreter ergeben sollten. Daher würde ich auch zunächst einen Auszug anfordern, übersetzt natürlich. Ob es von einem vereidigten Übersetzer sein muss, oder eine 'einfache' Übersetzung ausreicht, dürfte Ermessenssache sein, zumindest ist mir da keine einheitliche Rechtsprechung bekannt.

    Eine limited liability Company nach chinesischem Recht hat grds. wie eine englische Limited auch ein Board of directors (article 45 der Mustersatzung), einer der directors ist der sog. Chairman. Dieser soll der 'legal representative' der Gesellschaft sein. Dann können die Direktoren auch einen Manager berufen (article 50), der auch als Vertreter in Frage kommt. Echt schwierig da durchzublicken. So wie seine Rechte dargelegt sind, kann er die Gesellschaft wohl auch nach außen vertreten.

    Weitere Möglichkeit (article 51): wenn es sich nur um eine sehr kleine Gesellschaft handelt mit wenigen Anteilsinhaber, dann kann das Board of directors zugunsten eines einzigen Direktors entfallen, der gleichzeitig der Manager sein kann.
    Wenn sich aus dem Registerauszug nur eine Person ergibt, würde mir das daher grds. ausreichen.

    Hier gibt es die Mustersatzung englischer Limiteds, ich hatte irgendeine chinesische Popup-Meldung, keine Ahnung was das war.
    http://www.china.org.cn/english/government/207344.htm

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