§ 1640 BGB-ges. V. nicht bekannt

  • Hallo,

    habe den Fall, dass ein Elternteil verstorben ist und die Anfrage gem. § 1640 BGB erforderlich ist (= Vermögensverzeichnis).
    Jetzt ist aber kein weiterer ges. V. bekannt.
    Wie geht ihr hier vor?

    Danke

  • Vorstücke Familiensachen? Auszug beim Standesamt anfordern? Wenn nicht nur dir der gesetzliche Vertreter nicht bekannt ist, sondern keiner da ist, könnte auch was beim JA laufen.

    Ansonsten liegt die Wahrscheinlichkeit für eine 15.000 € + Erbschaft vermutlich nicht sonderlich hoch. Wie weit man dann selbst ermittelt, sollte jeder für sich selbst entscheiden.

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