Hallo,
wie ist bei euch der Ablauf nach Festsetzung des Zwangsgeldes durch den Richter und nach Vorlage an euch zur Beitreiung?
Schreibt ihr zuerst die Partei an und fordert zur Zahlung auf (§3 EBAO)?
Oder vollstreckt ihr gleich (Auftrag GV bzw. selbstständiger Erlass eines PfüB)?
Ich bin mir irgendwie unsicher, ob man bei der Vollstreckung eines Zwangsgeldes noch einmal mahnen muss oder ob man gleich vollstrecken kann.
Teilt doch mal bitte eure Erfahrungswerte dazu mit
Danke und Gruß
rezk