Beförderung nach A10 in Ba-Wü

  • Hallo,

    habe erfahren, dass in Württemberg seit diesem Jahr die Beförderung von A9 nach A10 plötzlich nicht mehr wie in den vergangenen Jahren als Regelbeförderung durchgeführt wird, sondern das nun Stellen ausgeschrieben werden, auf die man sich bewerben muss. Was jemand hierzu was konkretes?

    Danke+VG

  • Diese neue Handhabung ist m.E. nur logisch und folgerichtig, denn warum sollte man das Beförderungsverfahren von A9 auf A10 anders handhaben als die anderen.
    Kurz gesagt: Auch hier gilt nunmehr Art. 33 GG, von wegen Eignung - Leistung - Befähigung. D.h. es geht nicht mehr nach Zeitablauf nach Prüfung bzw. Lebenszeitverbeamtung sondern nach der letzten Beurteilung.

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • Diese neue Handhabung ist m.E. nur logisch und folgerichtig, denn warum sollte man das Beförderungsverfahren von A9 auf A10 anders handhaben als die anderen.
    Kurz gesagt: Auch hier gilt nunmehr Art. 33 GG, von wegen Eignung - Leistung - Befähigung. D.h. es geht nicht mehr nach Zeitablauf nach Prüfung bzw. Lebenszeitverbeamtung sondern nach der letzten Beurteilung.



    Beförderung nach Rangfolge ist klar. Das heißt aber nicht zwingend, dass man A10-Stellen ausschreiben und sich 'Beförderungswillige' hierauf bewerben müssen. Unnützer Riesenaufwand.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Eine Auslese besteht doch dann aber nur bezüglich derer, die nicht schlau genug sind, sich zu bewerben. Ansonsten sind die Voraussetzungen für eine Beförderung die Gleichen, wie wenn man die Stellen nicht ausschreiben würde. Wozu also?

  • Eine Auslese besteht doch dann aber nur bezüglich derer, die nicht schlau genug sind, sich zu bewerben. Ansonsten sind die Voraussetzungen für eine Beförderung die Gleichen, wie wenn man die Stellen nicht ausschreiben würde. Wozu also?



    Der ganze kostenintensive Aufwand hat den Zweck, das Beförderungsverfahren intransparenter zu machen, damit mehr "nach Nase" befördert werden kann.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Eine Auslese besteht doch dann aber nur bezüglich derer, die nicht schlau genug sind, sich zu bewerben. Ansonsten sind die Voraussetzungen für eine Beförderung die Gleichen, wie wenn man die Stellen nicht ausschreiben würde. Wozu also?

    Der ganze kostenintensive Aufwand hat den Zweck, das Beförderungsverfahren intransparenter zu machen, damit mehr "nach Nase" befördert werden kann.


    Finde ich nicht. Wenn Stellen ausgeschrieben werden und der Bewerber hierfür seinen Hut in den Ring wirft, kann er sich jetzt gegen eine Nichtberücksichtigung wehren.

    Die ganze Zeit konnten die OLGs tun und lassen was Sie wollten und bei einer Ausschreibung müssen sie ggf. begründen, warum der eine Bewerber besser ist als der andere.

    Im Übrigen waren beim OLG Stuttgart bis vor ein paar Tagen, soweit ich mich erinnere 10 oder 12 A10er-Stellen, ausgeschrieben .

  • Beim OLG Stuttgart hab ich die Ausschreibungen der A10er Stellen auch gesehen.
    Auf der Homepage des OLG Karlsruhes sind aber so gut wie nie Ausschreibungen zu finden.
    Weiß jemand, ob in Karlsruhe auch schon A10er ausgeschrieben wurden?

  • Beim OLG Stuttgart hab ich die Ausschreibungen der A10er Stellen auch gesehen.
    Auf der Homepage des OLG Karlsruhes sind aber so gut wie nie Ausschreibungen zu finden.
    Weiß jemand, ob in Karlsruhe auch schon A10er ausgeschrieben wurden?

    Nein, bisher gab es dort keine Ausschreibungen.

    Es gibt Gerüchte, die besagen, dass KA frühestens nach der nächsten Beurteilungsrunde (Sept. 2013) ausschreiben wird...:gruebel:

  • Naja, die ganze Zeit hatten die Beteiligten keine Möglichkeit etwas zu machen und wer befördert wurde, hatte sich meist auch erst nach einer gewissen Zeit herumgesprochen. Bisher konnte man ja schlecht seine Beförderung "beantragen". Jetzt müssen die OLGs befürchten, dass sich der ein oder andere zur Wehr setzt und dann muss schon was vorgelegt werden.

    Den OLGs hatte es ja schon nicht geschmeckt, dass sie bzgl. ihrer Beurteilungs- und Beförderungspraxis von den VerwG eine auf die Mütze bekommen haben. Insofern bin ich mir, zumindest beim OLG KA sehr sicher, dass dies zukünftig transparenter abläuft, auch wenn dennoch der ein oder andere wahrscheinlich dabei auf der Strecke bleibt.

  • Wäre aber doch schön gewesen, man hätte mal etwas verlauten lassen vom OLG, dass man sich nun bewerben muss (wo das doch die ganzen Jahre auch nicht so war), um evtl. eine A10 zu bekommen...So gingen die ausgeschriebenen Beförderungsstellen wohl an dem einen oder anderen ungesehen vorüber. Persönliches Pech eben für diejenigen, die nicht regelmäßig die Stellenausschreibungen lesen :mad:

  • In Sachsen-Anhalt mussten sich A9er schon immer für eine A10 bewerben. Bislang gab es da auch keine nennenswerten Probleme. Bei denjenigen, die noch nach Jahrzehnten A9 sind, liegt es aber wahrscheinlich nicht daran, dass sie die Ausschreibungen nicht gelesen haben.

  • Wäre aber doch schön gewesen, man hätte mal etwas verlauten lassen vom OLG, dass man sich nun bewerben muss (wo das doch die ganzen Jahre auch nicht so war), um evtl. eine A10 zu bekommen...So gingen die ausgeschriebenen Beförderungsstellen wohl an dem einen oder anderen ungesehen vorüber. Persönliches Pech eben für diejenigen, die nicht regelmäßig die Stellenausschreibungen lesen :mad:

    Hat der Personalrat das ebenfalls nicht gestreut? Wäre ja durchaus wichtig gewesen - gerade wenn das OLG nicht informiert.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • In Sachsen-Anhalt mussten sich A9er schon immer für eine A10 bewerben. Bislang gab es da auch keine nennenswerten Probleme. Bei denjenigen, die noch nach Jahrzehnten A9 sind, liegt es aber wahrscheinlich nicht daran, dass sie die Ausschreibungen nicht gelesen haben.

    Wenn das immer so gehandt habt wird, ist das ja auch verständlich. Allerdings wenn eine Umstellung erfolgt, wäre es ja schon schön gewesen, wenn man rechtzeit davon erfahren hätte. Es war ja all die Jahre in BW so, dass man sich nicht bewerben musste. Da war nicht abzusehen, dass sich das dieses Jahr einfach mal so ändert..

  • In Bayern wurden die Ausschreibungen abgeschafft und in Baden-Württemberg werden sie dafür sogar für A 10 eingeführt.:gruebel:

    Kannst Du dann mal für Unwissende/Ungläubige Hessen erklären, wie´s mit einem/einer nach oben geht ?

    Hier wird alles ausgeschrieben, auch mD und Wachis !

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